BEM aktuell – Mediation im BEM
Miteinander arbeiten statt übereinander reden. Mediation sichert Erfolg im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Es ist seit Mai 2004 gesetzlich vorgeschrieben: Wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen.
Mit diesem strukturierten Verfahren werden gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter individuelle Maßnahmen entwickelt, die helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. „Vor allem bei der Eingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern ist hier absolutes Fingerspitzengefühl gefragt“, weiß die Münchner BEM-Expertin Angela Huber.
Waren die Kollegen am Anfang der Krankheitsphase noch verständnisvoll, so häuft sich im Laufe der Zeit meist Unmut an. „Die Arbeit des fehlenden Mitarbeiters muss schließlich aufgefangen werden, Mehrarbeit und Überstunden lassen die Stimmung schnell kippen“, erklärt Angela Huber. Um bei der Rückkehr des langzeiterkrankten Kollegen Verständnis füreinander herzustellen und den Erfolg der Eingliederung zu sichern, rät die Expertin zu einer Team-Mediation. Dies bedeutet: Eine neutrale Person vermittelt zwischen den Konfliktparteien. „Mediatoren sind besonders geschulte und unabhängige Vermittlungspersonen, die die Parteien dabei unterstützen, Streitpunkte zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten“, erklärt die Expertin. Sie weiß: „Im Konflikt sind Menschen blind für eine Lösung – durch Mediation gewinnen sie Klarheit.“ Zudem öffnen sich Betroffene gegenüber einer neutralen Person schneller, da sie keine Angst vor deren Reaktion haben.