Der „Arbeitgeber“ ist neben der der/dem betroffenen Beschäftigten einer der Hauptakteure im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Doch wer genau und wieviele Personen sind der „Arbeitgeber“ in diesem Falle? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie im folgenden Artikel.
Das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein wichtiges Instrument zum Wiederherstellen oder Erhalten der Beschäftigungsfähigkeit. Im folgenden Artikel lesen Sie, für wen das BEM in Frage kommt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Das BEM-Gespräch ist vertraulich und unterliegt strengem Datenschutz. Die Teilnehmer unterliegen einer Schweigepflicht. Doch wie sieht es aus, wenn im BEM-Gespräch eine Amokdrohung ausgesprochen wird? Kann dies doch zu einer außerordentlichen Kündigung führen?
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